Ausschussverwertung

Ausschussverwertung
Maßnahmen zur zweckentsprechenden Verwertung anfallenden  Ausschusses: (1) Verkauf als Zweite Wahl; (2) Nachbearbeitung zur Herstellung des vollwertigen Zustandes; (3) Verwendung als Ausgangsmaterial für ein anderes Produkt; (4) Nachbearbeitung und Verwendung in einem anderen Erzeugnis; (5) Verschrottung und Verkauf als Schrott oder Altmaterial.
- Vgl. auch  Recycling,  Entsorgung,  Ausschussverhütung.

Lexikon der Economics. 2013.

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