- Ausschussverwertung
- Maßnahmen zur zweckentsprechenden Verwertung anfallenden ⇡ Ausschusses: (1) Verkauf als Zweite Wahl; (2) Nachbearbeitung zur Herstellung des vollwertigen Zustandes; (3) Verwendung als Ausgangsmaterial für ein anderes Produkt; (4) Nachbearbeitung und Verwendung in einem anderen Erzeugnis; (5) Verschrottung und Verkauf als Schrott oder Altmaterial.- Vgl. auch ⇡ Recycling, ⇡ Entsorgung, ⇡ Ausschussverhütung.
Lexikon der Economics. 2013.